Pflegehilfsmittel

Haben Sie einen Pflegegrad? Dann haben Sie zusätzlich zum regulären Pflegegeld Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 40,00 € für Hilfsmittel.

Für die 40 Euro Pauschale für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, (wie z.B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Hand und Flächendesinfektion), müssen Sie
lediglich einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, mit Namen und Geburtsdatum des Pflegebedürftigen sowie Art des beantragten Pflegemittels. Berufen Sie sich dabei ruhig auf die Bestimmung des Sozialgesetzbuches, z.B. „zur Erleichterung der Pflege“ oder „zur Linderung der Beschwerden beantrage ich die monatliche Zahlung von 40,00 € nach §40 Abs. 1 SGB XI“.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie im Hinblick auf die genaue Auswahl Ihrer Hilfsmittel und liefern Ihnen kostenfrei die benötigten Produkte. Als Vertragspartner der Pflegekasse übernehmen wir die Abrechnung Ihrer Hilfsmittel – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!